Smartphone- und Smartwatch-Nutzung


Ab dem Schuljahr 2025/26 gelten in ganz Hessen neue Regelungen zum Umgang mit digitalen Endgeräten an Schulen. Hintergrund ist der neue § 69 Abs. 7 HSchG (Hessisches Schulgesetz), der regelt, dass zum Schutz der Kinder und Jugendlichen an allen hessischen Schulen die private Verwendung von mobilen digitalen Endgeräten wie Smartphones, Tablets und Smartwatches für Schülerinnen und Schüler im Schulgebäude und auf dem Schulgelände grundsätzlich unzulässig ist.


Einen Elternbrief sowie weitere Informationen finden Sie hier:

Elternbrief zur Smartphone- und Smartwatch-Nutzung 
Maßnahmenkatalog zur Smartphone- und Smartwatch-Nutzung