Beurlaubungen und Entschuldigungen

 

Beurlaubungen und Entschuldigungen:

Zur Entschuldigung von Kindern bei Krankheit, Arztbesuch, Sonderurlaub bestehen folgende Regelungen:

1. Beurlaubungen bis zu 2 Tagen sind vorher bei der Klassenlehrkraft zu beantragen, sofern diese nicht an Ferien grenzen. Anträge sind genau zu begründen, d. h. die Formulierung „aus familiären oder persönlichen Gründen“ reicht zur Genehmigung nicht aus. Gleiches gilt für Sonderurlaub, der unmittelbar an Ferienzeiten grenzt. Dieser muss jedoch mindestens 3 Wochen vorher bei der Schulleitung schriftlich und mit Begründung beantragt und von dieser genehmigt werden. Ungenehmigte Fehlzeiten werden in den Zeugnissen als „nicht entschuldigt“ vermerkt und in die Schülerkartei eingetragen. Sie können zu einer Androhung eines Bußgeldes führen.

2. Bei Krankheit eines Kindes sollen die Erziehungsberechtigten die Klassenlehrerin/den Klassenlehrer morgens vor Unterrichtsbeginn telefonisch benachrichtigen bzw. eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter der Schule hinterlassen. Für ein Fehlen aufgrund von Krankheit über mehrere Tage muss spätestens am dritten Tag eine schriftliche Nachricht bei der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer vorliegen. Bei Auftreten einer ansteckenden Krankheit (s. Anlage → Infektionsschutzgesetz) ist die Schule umgehend zu informieren.

3. Arztbesuche (während der Unterrichtszeit), die in der Regel vorher festgelegt sind, sollen als Fehltage der Schule vorher genannt werden.

4. Regelung bei Schulunfällen: Bitte geben Sie der Schule mehrere Telefonnummern an und halten Sie uns diesbezüglich auf dem neuesten Stand, damit wie Sie in dringenden Notfällen erreichen können. Können wir Sie in solchen Situationen nicht verständigen oder können Sie nach Information nicht innerhalb von 15 Minuten kommen, so sind wir gehalten, Ihr Kind mit dem Krankenwagen ins Krankenhaus zu bringen und dort versorgen zu lassen.